Auf Grund der großen Trockenheit und der damit verbundenen Waldbrandgefahr ist bis 31. Oktober 2026 die geltende Waldbrandverordnung für den Bezirk Gänserndorf in Kraft.
Im gesamten Verwaltungsbezirk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)
• jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
• das Rauchen sowie
• das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
• die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.
Laut Bezirkshauptmannschaft können Übertretungen dieser Verordnung mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- bestraft werden.
Wenn Sie einen Waldbrand sehen, wähle Sie den Feuerwehrnotruf 122!
Aktuelle Verordnung:
https://www.gross-enzersdorf.gv.at/RATHAUS_POLITIK/Rathaus/Amtstafel