Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
- Meldenachweis des Verstorbenen
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 69,05,- an Gebühren an (€ 53,05,- Totenbeschaugebühr, € 16,- an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden)
Kontaktpersonen: Renate Lindner, Petra Mössinger