Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 69,05,- an Gebühren an (€ 53,05,- Totenbeschaugebühr, € 16,- an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden)

Kontaktpersonen: Renate Lindner, Petra Mössinger