Anmeldung öffentlicher Veranstaltungen

Veranstaltungsanmeldung gem. § 4 NÖ Veranstaltungsgesetz

Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in Niederösterreich ist seit 01.01.2007 im NÖ Veranstaltungsgesetz geregelt. Öffentlich sind solche Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind.

Die Anmeldung ist schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Bescheinigungen, Nachweise, Erklärungen und Konzepte zu erstatten und muss bei der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. 

Kontaktperson: Bianca Prem

Das Anmeldeformular  finden Sie hier

Bei der Anmeldung vorzulegende Unterlagen

 (Gesetzesbestimmungen beziehen sich auf das NÖ Veranstaltungsgesetz)

  • 1 Strafregisterbescheinigung nach § 12 Abs. 1 Z. 2 (von Veranstalter und Ansprechperson(en), nicht älter als 6 Monate) – nur für ortsfremde Veranstalter
  • Lageplan nach § 5 Z. 4 (nur bei Veranstaltungen im Freien – bei Veranstaltungen in Gebäuden genügt die Angabe der Adresse)
  • Bewilligung der Veranstaltungsbetriebsstätte bzw. Bescheinigung über Zertifizierung nach § 5 Z. 7
  • Sicherheitstechnisches Konzept nach § 5 Z. 9 (mit Bestätigung eines Fachkundigen)
  • Brandschutztechnisches Konzept nach § 5 Z. 9 (mit Bestätigung eines Fachkundigen)
  • Rettungstechnisches Konzept nach § 5 Z. 9 (mit Bestätigung eines Fachkundigen)
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nach § 5 Z. (bei Veranstaltungen, bei denen die Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können, die Zahl 500 übersteigt und bei Veranstaltungen, bei denen im besonderen Maße die Gefahr von Unfällen gegeben ist, wie z.B. bei der Verwendung von technischen Geräten, wie Schaukeln, Rutschbahnen, Autodromen etc. oder Motorsportveranstaltungen)
  • Konzept zur Vermeidung sanitärer Missstände nach § 5 Z. 12 (bei Veranstaltungen im Freien)
  • Konzept zur Vermeidung einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nachbarschaft nach § 5 Z. 12 (bei

Veranstaltungen im Freien)

  • Darstellung der Verkehrssituation unter Anschluss eines Verkehrskonzeptes nach § 5 Z. 15
  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular