Folgendes ist bitte bei der Anmeldung (wenn zutrifft) nach telefonischer Terminvereinbarung mitzubringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunden von Vorehen
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 29,07 und € 58,44. Bei nicht-österreichischen Staatsbürgern auch darüber
- Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Kontaktpersonen: Renate Lindner, Petra Mössinger