Meldeauskunft

Für den Antrag


Für die Auskunft

Bundesverwaltungsabgabe:

  • Für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro
  • Für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): 3,30 Euro


Zusätzlich

Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):

  • Mündlich: gebührenfrei oder
  • schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen bis maximal 21,80 Euro