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Eine Strafregisterauszug können Sie bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Die Beantragung muss persönlich am Meldeamt erfolgen. Für die Beantragung benötigen Sie ihre Geburtsurkunde und einen Lichtbildausweis.
Hinweis: Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" bzw. "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" bzw. eine "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen Menschlichkeit, Kriegsverbrechen" zusätzlich: vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene und gestempelte Bestätigung im Original vorzulegen. Hier wird eine Beilagengebühr von Euro 6,00 erhoben.
Kontaktperson: Gabriele Stadler