Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nicht militärische Maßnahmen insb. die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Zum Zivilschutz gehören insbesondere - der Selbstschutz - die Warnung der Bevölkerung - der Schutzbau - die Aufenthaltsregelung (z. B. Evakuierungen)- der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.