Heizkostenzuschuss 2015/2016
Mittwoch, 23. September 2015AllgemeinesBürgerserviceDie NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NÖ LandesbürgerInnen für die Heizperiode 2015/2016 einen NÖ Heizkostenzuschuss zu gewähren.
Gefördert werden Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. EWR – BürgerInnen, die den Hauptwohnsitz in einer NÖ Gemeinde haben.
Bruttoeinkommensgrenze ist der geltende Richtsatz für die Ausgleichszulage
(§ 293 ASVG):
- für Alleinstehende € 872,31
- für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 1.307,89
- zuzüglich für jedes Kind € 134,59
- und für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt € 435,57.
Ab 1. Jänner 2016 gelten die neuen Richtsätze gemäß § 293 ASVG.
Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Abt. Allgemeine Förderung F3, bei den Bezirkshauptmannschaften und den NÖ Gemeindeämtern sowie im Internet unter http:// www.noe.gv.at/hkz erhältlich.
Der Antrag kann ab sofort bis spätestens 30. März 2016 samt den erforderlichen Nachweisen bei der Gemeinde, in der der/die AntragstellerIn den Hauptwohnsitz hat, gestellt werden. (Der Nachweis der Einkommensgrenze ist bei Antragstellung vorzulegen)
Der Heizkostenzuschuss des Landes NÖ beträgt für die Heizperiode 2015/2016 pro Haushalt einmalig
Euro 120,00
Auf die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch.
Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.