Information zur Vorschreibung von Abgaben

Montag, 24. Januar 2022Allgemeines

Mit Beginn 2022 hat es eine Umstellung in der Vorschreibung der Gemeindeabgaben gegeben. 

Zukünftig wird jährlich mit der Vorschreibung im 1. Quartal, neben den laufenden Gemeindeabgaben, auch die Hundeabgabe vorgeschrieben, was das Bild der Vorschreibung verändert.

Da es vermehrt zu Anfragen bezüglich der Abrechnung kommt, möchten wir diese hier kurz erklären:

Vorschreibung 1. Quartal 2022/Hundeabgabe 2022

Diese ist, wie folgt aufgegliedert:

Vorschreibung 1. Quartal 2022 = Haus- und Grundbesitzabgaben wie Wasser, Kanal, Grundsteuer

Hundeabgabe 2022 = Hundesteuer für Hundebesitzer

Sollten Sie keinen Hund besitzen, wird auch keine Hundeabgabe vorgeschrieben, diese ist bei den Abgaben nicht angeführt.  Sie erkennen dies an 0,00 € beim Betrag. Es werden weiterhin nur die Haus- und Grundbesitzabgaben vorgeschrieben.

Wir hoffen, mit dieser Information Ihre Fragen geklärt zu haben. Sollten Sie dennoch Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Abteilung Steuern und Abgaben unter 02249/2314-22 wenden.


Zurück

Top