Informationen zur Europawahl am 26. Mai 2019

Montag, 11. Februar 2019AllgemeinesBürgerservicePolitik

Das Bundesministerium für Inneres hat mit Verordnung vom 31. Jänner die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments ausgeschrieben.

Beginnend mit dem 31. Jänner können Wahlkarten beantragt werden.

Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihren Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.
Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail) beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag - wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag - beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr. 

Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag.

Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

https://www.bmi.gv.at/412/Briefwahl.aspx

Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • Spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag ihren 16. Geburtstag feiern
  • Österreicher(in), Auslandsösterreicher(in) oder Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in Österreich sind und
  • am Stichtag (12. März 2019) in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Informationen für Auslandsösterreicher(innen)

  • Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 15. Lebensjahr vollendet haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz erforderlich.
  • Als Auslandsösterreicher(innen) können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland anfordern.).

https://www.bmi.gv.at/412/Informationen_fuer_Auslandsoesterreicher_innen.aspx

Hier finden Sie den Antrag zur Eintragung in die Wählerevidenz:


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