So helfen Sie Asylwerbern

Dienstag, 27. Oktober 2015AllgemeinesBürgerservice

Auch für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, Asylwerber zu beherbergen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

1. Private Vermietung

In diesem Fall schließen Sie als Vermieter mit dem Asylwerber direkt einen Mietvertrag ab.

Welche Leistungen erhält der Asylwerber in diesem Fall?

In diesem Fall erhält der Asylwerber vom Land Niederösterreich einen monatlichen Mietzuschuss von € 120,- (Familien € 240,-) und jede erwachsene Person einen monatlichen Verpflegungszuschuss von € 200,- (Kinder € 90,-). Mit diesen Zuwendungen müssen die Asylwerber im Wesentlichen das Auslangen finden und insbesondere auch ihren Mietverpflichtungen nachkommen.  Zusätzlich erhalten die Asylwerber noch einen Bekleidungszuschuss von € 150,- und Kinder einen Schulbedarfszuschuss von € 200,- pro Jahr.

Wie werden Sie in diesem Fall mit interessierten AsylwerberInnen in Verbindung gebracht?

Das Land Niederösterreich hat dazu ein Wohnberatungsprojekt ins Leben gerufen. Sie können sich in diesem Fall direkt an die Wohnberatung der Diakonie (0664/88982652,  wohnberatung.noe@diakonie.at) oder auch an die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen wenden. Die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen würde dann Ihr Ersuchen um Vermittlung von Asylwerbern direkt an die Wohnberatungsstellen weiterleiten.Das Land Niederösterreich übernimmt in diesem Fall aber keine Haftungen für ausstehende Mietforderungen oder für entstandene Schäden.

2. Vermietung an eine Vertragspartner des Landes Niederösterreich

Sie wollen ihr Bestandsobjekt weder privat vermieten noch wollen sie das Objekt selbst als Flüchtlingsquartier führen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit Ihr Bestandsobjekt an einen möglichen Vertragspartner des Landes Niederösterreich zu vermieten bzw. zu verpachten, der sich auf die Betreuung und Versorgung von AsylwerberInnen bereits spezialisiert hat (z. B. an die Caritas oder Diakonie usw.). In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung und wir werden Sie mit diesen möglichen Vertragspartnern unverzüglich in Verbindung bringen.

3. Vertragsabschluss direkt mit dem Land Niederösterreich

Sie können Ihr Objekt ab auch insofern für die Flüchtlingsbetreuung nutzen, indem Sie mit dem Land Niederösterreich direkt einen Betreuungsvertrag abschließen. In diesem Fall würden Sie mit dem Land Niederösterreich einen Betreuungsvertrag abschließen und wären für die Versorgung der AsylwerberInnen selbst verantwortlich. Bezüglich der vertraglichen Verpflichtungen, die Sie hier eingehen würden, dürfen wir Sie auf die Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen im Downloadbereich verweisen. In diesem Zusammenhang werden vom Land NÖ weder Objekte angekauft oder angemietet und übernimmt auch keine notwendigen Sanierungskosten.

Bei allfälligen Fragen können Sie sich jederzeit an die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen wenden, die für die Vorbereitung dieser Verträge verantwortlich ist.

E-Mail:  post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at, TelNr.02742/9005/15672

Wichtige und interessante Informationen erhalten Sie hier: http://www.willkommen-in-ge.at/


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